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Leistungen
WEG Verwaltung
Sie sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft und suchen eine kompetenten
Partner, der ihr Wohneigentum verwaltet und betreut?


Die BVS Hausverwaltung GmbH bietet Ihnen die fachliche und technische Kompetenz,
ihre Immobilie zu verwalten.

Die Grundleistungen der WEG-Verwaltung sind im Wohnungseigentumgesetz gesetzlich fixiert und sind Grundlage unserer Dienstleistungen.
Diese Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Zu den Grundleistungen gehören gemäß §§ 24,27 und 28 WEG folgende gesetzlichen Aufgaben:

Wirtschaftsplan


Wir erstellen einen Witschaftsplan für das zu verwaltende
Objekt, gültig für das jeweilige Kalenderjahr.

Hierbei sind alle voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie die anteilige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten und Kostentragung und die Beitragsleistung zur Instandhaltungsrücklage aufgeführt.

Der Wirtschaftsplan wir dem Verwaltungsbeirat zur Begutachtung vorgelegt und dann in einer Eigentümerversammlung zum Beschluss freigegeben

Jahresabrechnung


Es wird eine jährliche Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Abrechnungszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum erstellt. Diese beruht auf der Basis der Gemeinschaftsordnung/Teilungserklärung oder sonstigen, durch Vereinbarungen/Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.

Sämtliche Belege und Abrechnungen stehen den Eigentümern nach vorheriger Terminabsprache zur Einsichtnahme innerhalb der Bürozeiten zur Verfügung.

Eigentümerversammlung
(Einberufung, Vorsitz und Niederschrift)


Gemäß §§ 23 und 24 WEG erfolgt die Duchführung einer ordentlichen Eigentümerversammlung bis zum Ende des
2. Quartals nach Abschluß des jeweiligen Wirtschaftsjahres.

Die Einladung zur Versammlung wird jedem Eigentümer schriftlich zugestellt. Der Vorsitz in der Eigentümerversammlung führt der Verwalter, sofern die Eigentümerversammlung nichts anderes beschließt.

Die Niederschrift über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse erfolgt durch den Verwalter. Diese Aufzeichnungen werden allen Eigentümern zugänglich gemacht.

Hausordnung


Der Verwalter stellt eine Hausordnung zur Beschlussfassung vor und verpflichtet sich, diese auch regelmäßig zu überwachen.

Mögliche Verstöße gegen die Haus/Nutzungsordnung sollten dem Verwalter schriftlich gemeldet werden.

Der Verwalter verpflichtet sich zur mündlichen, bzw. schriftlichen Abmahnung der gemeldeten Beschwerde an den verantwortlichen Miteigentümer unter Angabe des Beschwerdeführers.

Jegliches gerichtliches Vorgehen des Verwalters bedarf grundsätzlich einer Genehmigung der Eigentümerversammlung durch Beschluß.

Vertragsmanagement Eigentümergemeinschaft


Der Verwalter überwacht die bestehenden Verträge der Eigentümergemeinschaft. Er ist befugt zum abschließen und kündigen von Wartungs-, Lieferanten-, Versicherungs- und Dienstleistungsverträgen im Namen der Eigentümergemeinschaft.

Geldverkehr


Die Verwaltung ist berechtigt alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen.

Hierzu führt die Verwaltung ein getrenntes Bankkonto von Ihrem eigenen Vermögen auf den Namen der Eigentümergemeinschaft.

Buchführung


Die Verwaltung verbucht sämtliche monatliche Geldein- und -ausgänge, die die Eigentümergemeinschaft betreffend auf Grundlage einer ordentlichen kaufmännischen Buchhaltung.

Es erfolgt zugleich eine monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen und die Bearbeitung von Lastschriftbuchungen.

Rechtsgeschäfte/öffentliche Belange


Die Verwaltung trifft Maßnahmen , die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind.

Alle Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen bedürfen im Regelfall einen Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmmehrheit.

Technisches Verwaltungsmanagment


Es erfolgt eine monatliche Begehung des zu verwaltenden Objekts um die Werterhaltung zu gewährleisten und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen.

Falls notwendig, werden Fachleute auf Kosten der Gemeinschaft hinzugezogen.

Instandhaltung uns Instandsetzung


Die Verwaltung leitet die Maßnahmen, die zu einer ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Wohneigentums gehören, ein und überwacht diese. Gegebenenfalls werden für die Maßnahmen mehrere Kostenvoranschläge eingeholt.

Alle Maßnahmen werden mit dem Verwaltungsbeirat abgestimmt.

Im Falle eines Versicherungsschadens übernimmt die Verwaltung die Abwicklung mit der Versicherung.

In dringenden Fällen zur Instandsetzung wie Brand, Sturm- oder Rohrschäden leitet die Verwaltung Sofortmaßnahmen ein.

Allgemeine Leistungen der Verwaltung


Die Verwaltung führt den Telefon- und Schriftverkehr mit den Behörden, Handwerkern, Wohnungseigentümern und Dritten für die gemeinschaftlichen Belange.

Des weiteren wird die Vorbereitung und Organisation TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen durchgeführt. Dies betrifft alle technischen feststehenden Geräte, die Teil des Gemeinschaftseigentums sind.

Es erfolgt eine Einweisung und Einarbeitung der Hausmeister.

Jährlich werden die Verbrauchswerte abgelesen (Heizöl, Wasser, Strom)
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